Wasser bedeutet Leben
Dieser Leitspruch kommt nicht von ungefähr. Spätestens seit dem Hochwasser 2002 ist den Gebietkörperschaften wieder bewusst geworden, wie wichtig die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser in Notsituationen ist.
Die Überflutung vieler Trinkwasserfassungen in den Auenbereichen der großen Flüsse ließ das „Gesetz über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft für Zwecke der Verteidigung (Wassersicherstellungsgesetz)" vom 24.08.1965 (BGBl. S 1225) im Rahmen der Daseinsvorsorge für die Landkreise wieder in Realitätsnähe rücken.
Untere Wasserbehörden der betroffenen Landkreise erkannten sehr rasch, dass in Notsituationen ein Kataster funktionsfähiger Wasserfassungen und die Bilanzierung zugriffsfähiger Wasserfassungen für die Versorgung der Bevölkerung herausragende Bedeutung besitzt.
In einem ersten Schritt wurden deshalb nachfolgende themenbezogenen Leistungen bei fachkompetenten Ingenieurbüros im Rahmen einer „Grundsatzplanung für die Notwasserversorgung" angefragt:
Grundlagenermittlung
Ermittlung des Wasserbedarfs der Bevölkerung und Wirtschaft im Einzugsbereich
Bestandsaufnahme geeigneter Wasserfassungen (Ersterfassung und – kontrolle)
Datenbewertung, Ableitung weiterer erforderlicher Untersuchungen und Arbeitsschritte, Kostenschätzung
Zwischenzeitlich durften wir für zwei Landkreise im Freistaat Sachsen diese Erfassung erfolgreich abschließen, Haushaltsmittel für sich daraus ableitende Leistungen wurden für 2008 und 2009 beantragt.
Für einen weiteren Landkreis und eine kreisfreie Stadt befindet sich diese Planung gegenwärtig in unserer Bearbeitung.
Schwerpunktthema stellt natürlich die Erfassung geeigneter Brunnen im öffentlichen Eigentum aber auch auf Privatgrundstücken dar. Trotz der Erfahrungen aus 2002 stößt diese wichtige Planungsleistung insbesondere bei Privatpersonen nicht gerade auf Gegenliebe und teilweise auf Unverständnis – hier mussten wir an der Haustür so manches Mal Überzeugungsarbeit leisten.
Mit dieser Arbeit ist auch ein Stück Geschichtsaufarbeitung verbunden. Wo gibt es gegenwärtig noch die „Ho-Chi-Minh-Straße" oder eine „Ernst-Thälmann-Allee"? – so in einem Brunnenkataster aus 1979 dokumentiert!
Viele Brunnen wurden mit dem Um- und Ausbau der Infrastruktur beseitigt, wir könnten Kuriositäten zum Ausbau von Wasserfassungen aufzählen – jeder Brunnenbauer hätte seine wahre Freude daran.
Schlussendlich wird durch diese Ingenieurleistung die zuständige Gebietskörperschaft in die Lage versetzt, im Notfall geordnet nach Versorgungsgebieten, ausreichend Trinkwasser der Bevölkerung zur Verfügung zu stellen – denn wie bereits zu Beginn meines Beitrags genannt:
Wasser bedeutet Leben!
Nähere Informationen zur Notwasserversorgung können Sie den folgenden Links entnehmen:
Leseexemplare der Bundesgesetzblätter im Netz: http://frei.bundesgesetzblatt.de/
Vorwort zur Nutzung der Texte: http://www.gesetze-im-internet.de/index.html
Gesetz über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft für Zwecke der Verteidigung: http://www.gesetze-im-internet.de/wassig/index.html
Bundesleistungsgesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/blg/gesamt.pdf
Gesetz zur Sicherstellung von Arbeitsleistungen für die Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/asg/gesamt.pdf
Zivilschutzgesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/zsg/index.html